Mit Datum vom 28.Mai 2021 haben Polizeipräfektur und Stadtverwaltung von Paris in einem Erlass die Nutzung der Umweltzone neu gefasst.
Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit den Umweltplaketten "Crit'Air" 4 und 5 dürfen die Umweltzone nicht befahren. Aber:
In Artikel 3 werden die diversen Ausnahmen, die einfahren dürfen, festgelegt, darunter diese für Oldtimerfreunde interessanten Regelungen:
- Ganz allgemein: Fahrzeuge, die im Rahmen von Veranstaltungen oder öffentlichen Straßendemonstrationen wirtschaftlicher, sportlicher oder kultureller Art verwendet werden, (also auch [angemeldete] Ausfahrten, Paraden, usw.)
- Fahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung den Vermerk "Sammlung" trägt,
Gemeint sind Fahrzeuge mit französischer Oldtimerzulassung und dem entsprechenden Vermerk "Collection" in den Zulassungspapieren (carte grise).
- Für Fahrzeuge über 30 Jahre, die im Rahmen einer Veranstaltung verwendet werden.
Heißt: Hier genügt das Alter der Fahrzeuge laut Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren. So können Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gleichermaßen zu Oldtimer-Treffen nach Paris fahren, wie auch 30-jährige Oldtimer ohne H-Kennzeichen. Da sich für manch ein klassisches Fahrzeug die Anmeldung mit H-Kennzeichen nicht lohnt - weil zum Beispiel eine grüne Umweltplakette erteilt ist - können auch diese Autos zu Treffen in die Stadt einfahren. Die Polizei-Präfektur versichert zwar, dass entsprechende Veranstaltungen grundsätzlich bekannt sind, empfohlen wird aber, einen Nachweis der Veranstaltung mit sich zu führen.
Bild: Citroen / stellantis