Frag den Oldtimeranwalt

oldtimeranwaltFeinenEnteWEBSie  haben da mal eine Frage? Wir haben den Oldtimeranwalt, der sie beantwortet: Der Berliner Rechtsanwalt Florian Feinen hat sich auf Oldtimer-Rechtsfragen spezialisiert. Er antwortet bei uns exklusiv zum Thema.
Ihre Fragen senden Sie ganz einfach per Mail. Die Adresse finden Sie unter "Kontakt". Die Antwort kommt zeitnah an dieser Stelle.

Im Internet finden Sie Oldtimeranwalt Florian Feinen hier:

www.oldtimer-anwalt-berlin.de

 

 

 

 

rote 07er NummerClaudia Evers fragt: Dürfen Autos mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen auch länger auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden oder gibt es da eine zeitliche Grenze wie zum Beispiel bei Anhängern?
Oldtimeranwalt Florian Feinen antwortet: Das sog. 07-Kennzeichen darf nur zu eingeschränkten Zwecken verwendet werden. Hierzu zählen Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen, Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Außerhalb der erlaubten Nutzung dürfen Fahrzeuge zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; die Zulassungsstellen können einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen.

Foto: Thorsten Schmidt

H KennzeichenSasionJürgen Sarow fragt: Muss ich etwas Besonderes beachten, wenn ich mit meinem H-Kennzeichen in Nicht-EU-Länder wie die Ukraine fahre?
Rechtsanwalt Florian Feinen antwortet: Eine Fahrt ins Ausland mit H-Kennzeichen ist in der Regel unproblematisch, anders als mit einem sog. 07er-Kennzeichen. Beachtet werden müssen allerdings die landeseigenen Regelungen zu etwaigen Umweltzonen.
(In Frankreich beispielsweise haben Oldtimer mit deutschem H-Kennzeichen keinerlei Sonderrechte zum Befahren einer Umweltzone. Die Redaktion)

plaketteScreenshotZiemlich problematisch: Die H-Plaketten, die optisch wie Umweltplaketten wirken. 
Bild: Oldtimerreporter


Jürgen Wieczoreck aus Potsdam will wissen:
Ich habe an der Windschutzscheibe diese blaue Spaßplakette mit dem H, die der grünen Plakette ähnelt. Bei einer Polizeikontrolle wurde das bemängelt. Ich dürfe damit nicht fahren, weil es der grünen Plakette zu ähnlich sei und zu Verwechslungen führen könne, zumal möglicherweise bald eine blaue Plakette kommt. Spätestens dann könne das auch eine Urkundenfälschung sein. Stimmt das?
Florian Feinen antwortet: Der Tatbestand der Urkundenfälschung kann auf verschiedene Art verwirklicht werden. Als Beispiel ist das Verwenden einer unechten Urkunde zu nennen. Eine gefertigte Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Sofern also der Eindruck erweckt wird, es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Plakette, könnte es sich tatsächlich um eine Urkundenfälschung handeln.

IMG 0489Peter Riedel will auch bei künftigen Fahrverboten mit seinem Oldtimer-Diesel in die gesperrten Gebiete einfahren:
Darf ich bei einem evtl. Diesel-Fahrverbot mit meinem Oldtimer-Diesel mit H-Kennzeichen trotzdem fahren?
Florian Feinen antwortet:
ein Fahrverbot für Diesel-Oldtimer ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht zu befürchten.
Die Sonderregelungen für Oldtimer gelten unabhängig von der Antriebsart.

Foto: oldtimerreporter.Haehnel

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