Frag den Oldtimeranwalt

Ärger mit "Dreiländer-Kaufvertrag"

66Tatra603Nicht ganz unproblematisch: der Tatra als Oldtimer.
Foto: Peter Lawrence


Friedhelm Becker möchte wissen, was er bei „Dreiländer-Kaufverträgen“ juristisch ausrichten kann:
„Ich habe von einem Litauer in Frankfurt/Oder einen Tatra mit polnischem Kennzeichen gekauft. Nun stellt sich heraus, dass im Gegensatz zur Beschreibung doch erhebliche Mängel am Fahrzeug sind.
Der Verkäufer will das Auto nicht zurücknehmen und auch keine Teilbeträge erstatten. Welches Gericht ist im Ernstfall für eine Klage zuständig? Kann der Anwalt bei einem ausländischen Gericht auch aus Deutschland kommen?“
Florian Feinen antwortet:
Grundsätzlich sind Personen ohne...

...Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit an ihrem Wohnsitz zu verklagen. Sofern hier nicht nur der Kaufvertrag in Frankfurt/Oder geschlossen worden ist, sondern auch die Fahrzeugübergabe und Kaufpreiszahlung erfolgt ist, würde eine Sonderzuständigkeit deutscher Gerichte eingreifen.
Der Verkäufer könnte also im Inland verklagt werden.Grundsätzlich können Anwälte aus Deutschland vor allen Gerichten der EU tätig werden.

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