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Renault Papiere SymbolfotoIn den Besitz eines historischen Renault oder Alpine Modells gelangt, aber nur unvollständige Dokumente zur Hand, die den „Klassikerstatus“ der Neuerwerbung belegen? Für solche Fälle hält Renault auf der neuen Plattform Originals Renault Services Eigentümern von Old- und Youngtimern beider Marken eine Reihe nützlicher Services bereit, die den bürokratischen Aufwand bei der Zulassung verringern und den Weg zum H-Kennzeichen erleichtern.
Mit dem Start der neuen Plattform Originals Renault Services (https://theoriginals-services.renault.com/) erweitert Renault sein bestehendes Angebot aus virtuellem Originals Museum (https://theoriginals.renault.com/de) und Originals Store (https://theoriginals-store.renault.com/de/) um einen weiteren Baustein. Oldtimerfans erhalten hier unter anderem für die Zulassung und Anerkennung der Fahrzeuge erforderliche deutschsprachige Bescheinigungen. In nur vier Schritten können Besitzer eines über 30 Jahre alten Renault oder Alpine Modells hier einen Antrag für eine Zulassungsbescheinigung mit Oldtimervermerk oder eine offizielle Produktions- und Datierungsbescheinigung zu ihrem Fahrzeug erhalten. Neben dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs listet diese Informationen aus dem Herstellungsprotokoll.

Deutschsprachiges Renault Dokument
Zusätzlich zur französischen Bescheinigung für die Zulassungsbescheinigung bei der Agence nationale des titres sécurisés (ANTS) können Oldtimerfans auch ein deutschsprachiges offizielles Renault Dokument zur Vorlage bei der Zulassungsstelle beantragen. Das internationale Dokument enthält die genaue Modellbezeichnung, das Alter und eine Beschreibung der wichtigsten Fahrzeugmerkmale.

Web MochowAuch Halter von Klassikern der Vorkriegsfraktion brauchen keine Bedenken wegen einer Trockeneisbehandlung zu haben. Da ist Peter Mochow (r.) ganz sicher - getestet am eigenen Citroen von 1923.
Fotos: Oldtimerreporter.Eichbaum


[PR] Wie sieht eigentlich mein Unterboden aus? Wie entferne ich peinliche Klebereste von der Chromstoßstange? Klarer Fall: Strahlen lassen. Idealerweise mit Trockeneis. Wir trafen einen Experten und lauschten gespannt.
Peter Mochow, dessen Eltern bereits vor 60 Jahren ihre Winterdienst-Fahrzeuge der Einfachheit halber selbst sandstrahlten, fasst die Vorteile des auf 75°C gefrorenen Kohlenstoffdioxids zusammen: „Es ist das Beste fürs Blech: Alusilikatschlacke erzeugt als Strahlgut Hitze und verteilt sich bis in den letzten Hohlraum. Gleiches gilt fürs Strahlen mit Glasperlen und Soda. Eine Wasser-Strahlmittel-Mischung ist zwar schonender, aber ebenfalls eine elende Sauerei und erzeugt obendrein sofort Flugrost.

schulzgtuAuch Organisationen wie die GTÜ dürfen jetzt - neben DEKRA und TÜV - alles zum Thema Abnehmen und Eintragen machen. Foto: Oldtimerreporter.Fröhlich


Bisher durften Begutachtungen nach §21 STVZO, gemeinhin „Vollgutachten“ genannt, und nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO („Einzelabnahmen“) nur von der Dekra im Osten und dem TÜV im Westen durchgeführt werden. Der Bundesrat hat jetzt entschieden, dass alle Prüforganisationen diese Gutachten durchführen dürfen.
Für uns Oldtimerfahrer betrifft §21 unter anderem die Wiederzulassung von Fahrzeugen ohne Papiere, die Zulassung von Oldtimern aus dem Nicht-EU-Ausland oder generell von Importfahrzeugen, die keine EG-Typgenehmigung haben.
§ 19 „Einzelabnahme“ spielt beispielsweise eine Rolle, wenn am Oldtimer eine Anhängerkupplung montiert werden soll. „Für den Käfer gibt es durchaus neue AHK auf dem Markt“, so Wolfram Schulz, „aber die ABE der Hersteller erstreckt sich nicht auf den Käfer. Mit einer Einzelabnahme wird das Bauteil in die Papiere eingetragen und ist damit „legal““.