Frag den Sachverständigen

IMG 1249 WEBWelche Reifen sind erlaubt? Welche technischen Neuerungen muss, welche darf ich beim Oldtimer einbauen? Was muss ich beim Selbstimport beachten?  Nicht nur in Sachen Unfallgutachten ist Wolfram Schulz der richtige Ansprechpartner, sondern auch zu allen technischen Themen der Oldtimerei.
Schon mit 18 Jahren hat er sich einen Klassiker zugelegt: einen Trabant 601 Universal. Während eines Aufenthalts in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat er sich dann einen „West-Trabant“ angelacht, einen VW Käfer 1303 S. Den fährt er heute, 20 Jahre später, immer noch. Weil seine Frau gern Motorrad fahren wollte - als Sozia! - kam ein Zweirad hinzu. Inzwischen fährt die Frau des Hauses einen VW 1600 Stufenheck, weitere 8 Motorräder stehen für Ausfahrten bereit, das älteste ist eine DKW SB 200 A Baujahr 1936.
Wolfram Schulz arbeitet seit 2008 als Prüfingenieur unter der Flagge der GTÜ, zudem hat er eine eigene Prüfstelle in der Berliner Straße 105 in Werder. Haben Sie eine Frage von allgemeinem Interesse? Dann schreiben Sie uns ! Die Mailadresse finden Sie unter "Kontakt".

Foto: Oldtimerreporter.Haehnel


WEB RueckfahrkameraSo eher nicht: Bei der Hauptuntersuchung dürfte ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen und einer derartig montierten Kamera durchfallen.
Foto: Oldtimerreporter.Haehnel


Sven Kaminski fragt:
Sind Rückfahrkameras an Transportern mit H-Kennzeichen erlaubt oder verliert man damit die H-Zulassung?

GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet:
Die Frage, ob eine Rückfahrkamera am Oldtimer zulässig ist oder nicht lässt sich folgendermaßen beantworten: Die Zulassung zum Oldtimer verlangt ein originales, originalgetreues oder zeitgenössisches Erscheinungsbild. Lässt sich die Kamera darin integrieren, ist sie kein Problem. Trohnt die Kamera dagegen deutlich sichtbar am Fahrzeug, wird es mit dem H schwierig.

Web GurtIn diesem Fall gibt es hinten - den Befestigungspunkten entsprechend - "nur" Beckengurte. Foto: Oldtimerreporter.Fröhlich


Drüben ist das Gras meist grüner als hier, und so findet sich der gesuchte Oldtimer gerne mal im Ausland anstatt vor der Tür. Doch wie bekomme ich den auf Deutschlands Straßen?
In der EU – ob man sie mag oder nicht – ist das inzwischen recht einfach. Seit Jahrzehnten sind die Vorschriften harmonisiert. Aber oh weh, wenn das Schätzchen von weiter weg kommt…

Oldtimerreporterleser Siegfried Fender besitzt einen Wolga Gaz 2410, dessen Erstzulassung 1989 in der Ukraine stattfand. Dort herrschen – wenig überraschend – andere Vorschriften als in der Bundesrepublik.
Die Frage von Siegfried Fender gilt den Sicherheitsgurten auf den Rücksitzen:

DSC02831Stefan Voss fragt: Meines Wissens kann der Einbau eines modernen Autoradios in einen Oldtimer ein H-Gutachten verhindern. Wie verhält sich der Prüfer, wenn es ein modernes Radio mit altersgerechter Blende ist?
GTÜ-Sachverstaändiger Wolfram Schulz antwortet: Der Anforderungskatalog schließt ein modernes Radio nicht aus. Es dürfen nur keine Änderungen am Armaturenbrett vorgenommen werden.

ahkwebSebastian Schäfer fragt: Für Oldtimer gibt es normalerweise keine Anhängerkupplung mehr neu zu kaufen. Kann ich eine gebrauchte AHK einbauen? Muss die eingetragen werden? Worauf muss ich achten?
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet: Neue Zugvorrichtungen – im Volksmund auch gern Agrarhaken genannt- müssen meist nicht mehr eingetragen werden, doch für viele Oldtimer gibt es keine neuen Anhängerkupplungen mehr. Das Nachrüsten einer gebrauchten Anhängerkupplung bei Oldtimern ist kein Problem, sofern die Unterlagen (Bauartgenehmigung) vorliegen. Damit wird belegt, dass die Zugvorrichtung...

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