Frag den Sachverständigen

IMG 1249 WEBWelche Reifen sind erlaubt? Welche technischen Neuerungen muss, welche darf ich beim Oldtimer einbauen? Was muss ich beim Selbstimport beachten?  Nicht nur in Sachen Unfallgutachten ist Wolfram Schulz der richtige Ansprechpartner, sondern auch zu allen technischen Themen der Oldtimerei.
Schon mit 18 Jahren hat er sich einen Klassiker zugelegt: einen Trabant 601 Universal. Während eines Aufenthalts in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat er sich dann einen „West-Trabant“ angelacht, einen VW Käfer 1303 S. Den fährt er heute, 20 Jahre später, immer noch. Weil seine Frau gern Motorrad fahren wollte - als Sozia! - kam ein Zweirad hinzu. Inzwischen fährt die Frau des Hauses einen VW 1600 Stufenheck, weitere 8 Motorräder stehen für Ausfahrten bereit, das älteste ist eine DKW SB 200 A Baujahr 1936.
Wolfram Schulz arbeitet seit 2008 als Prüfingenieur unter der Flagge der GTÜ, zudem hat er eine eigene Prüfstelle in der Berliner Straße 105 in Werder. Haben Sie eine Frage von allgemeinem Interesse? Dann schreiben Sie uns ! Die Mailadresse finden Sie unter "Kontakt".

Foto: Oldtimerreporter.Haehnel


ReifenWebBernd Wieczoreck fragt: „Im Fahrzeugschein standen früher alle Reifengrößen, die auf dem Fahrzeug zugelassen sind. In der Zulassungsbescheinigung steht nach meiner Kenntnis  normalerweise aber nur eine. Trotzdem habe ich erlebt, dass bei der HU auch abweichende Größen akzeptiert werden. Nach welchen Kriterien?
Gibt es eine Regel, aus der sich zulässige Alternativgrößen ableiten lassen?“
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet: Besteht Unsicherheit über die zulässige Reifengröße, zum Beispiel, weil in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur eine Reifengröße und in der (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil II gar keine mehr genannt wird, kann ein Anruf...

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