- Wolfram Schulz / Kai Fröhlich
- Kategorie: Frag den Sachverständigen
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Bernd Wieczoreck fragt: „Im Fahrzeugschein standen früher alle Reifengrößen, die auf dem Fahrzeug zugelassen sind. In der Zulassungsbescheinigung steht nach meiner Kenntnis normalerweise aber nur eine. Trotzdem habe ich erlebt, dass bei der HU auch abweichende Größen akzeptiert werden. Nach welchen Kriterien?
Gibt es eine Regel, aus der sich zulässige Alternativgrößen ableiten lassen?“
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet: Besteht Unsicherheit über die zulässige Reifengröße, zum Beispiel, weil in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur eine Reifengröße und in der (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil II gar keine mehr genannt wird, kann ein Anruf...