Frag den Sachverständigen

Reifen-Roulette? GTÜ-Mann Wolfram Schulz antwortet

ReifenWebBernd Wieczoreck fragt: „Im Fahrzeugschein standen früher alle Reifengrößen, die auf dem Fahrzeug zugelassen sind. In der Zulassungsbescheinigung steht nach meiner Kenntnis  normalerweise aber nur eine. Trotzdem habe ich erlebt, dass bei der HU auch abweichende Größen akzeptiert werden. Nach welchen Kriterien?
Gibt es eine Regel, aus der sich zulässige Alternativgrößen ableiten lassen?“
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet: Besteht Unsicherheit über die zulässige Reifengröße, zum Beispiel, weil in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur eine Reifengröße und in der (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil II gar keine mehr genannt wird, kann ein Anruf...

...oder Besuch beim HU-Prüfingenieur oder KFZ-Sachverständigen Klarheit bringen. Über die Schlüsselnummern kann er abfragen, welche Pneus zulässig sind. Auch wenn die Schlüsselnummer zu 2.2 genullt ist, meist bei Importfahrzeugen, weiß er Rat. So darf ein Golf II GTi 16V auch als Oldtimer mit 195/50 R 15 auf ATS Cup Felgen gefahren werden, da entsprechende ABE und Freigaben existieren und die Felgen zeitgenössisch sind.
Foto: Oldtimerreporter.Archiv