Claudia Evers fragt: Dürfen Autos mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen auch länger auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden oder gibt es da eine zeitliche Grenze wie zum Beispiel bei Anhängern?
Oldtimeranwalt Florian Feinen antwortet: Das sog. 07-Kennzeichen darf nur zu eingeschränkten Zwecken verwendet werden. Hierzu zählen Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen, Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Außerhalb der erlaubten Nutzung dürfen Fahrzeuge zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; die Zulassungsstellen können einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen.
Foto: Thorsten Schmidt
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Parken mit 07-er Nummer...
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